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Deutschland Ost (Es war einmal...)

 

Vertreibung

 

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KUNZENDORF - WER HAT WO GEWOHNT?

GESCHICHTE

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VERTREIBUNG - SCHLESIEN

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa behandelten die Alliierten auf der Potsdamer Konferenz Deutschland in den Grenzen von 1937. Das östlich der Oder-Neiße-Linie gelegene Gebiet der Provinz Schlesien wurde 1945 unter polnische Verwaltung gestellt. Entsprechend der getroffenen Vereinbarung sollte die endgültige Festlegung der Grenze zwischen dem vereinten Deutschland und Polen einer abschließenden Friedenskonferenz vorbehalten bleiben. Nach Übernahme der Verwaltung durch polnische Zivilbehörden wurde dieser größere Teil Schlesiens administrativ in den polnischen Staat eingegliedert, die deutschen Ortsnamen wurden entfernt und die deutsche Bevölkerung größtenteils vertrieben oder (zwangs-)polonisiert. Ein Teil der damals 4,5 Millionen Schlesier floh ab Anfang 1945 vor der anrückenden Roten Armee. Ab dem Frühsommer 1945 wurde die Vertreibung der Deutschen von polnischen Stellen organisiert. Für Gebiete, die außerhalb der Reichsgrenzen von 1937 gelegen waren, ermöglichten die hierzu erlassenen Bierut-Dekrete die Einziehung des gesamten beweglichen und unbeweglichen Eigentums von Personen deutscher Nationalität zugunsten des polnischen Staates. Daneben nahmen örtliche polnische Verwaltungsbehörden auch schon sofort nach Kriegsende eigenmächtig „wilde Vertreibungen“ aus Gebieten innerhalb der Reichsgrenzen von 1937 vor.

Im Juni 1945 wurden alle Deutschen aus einem Gebietsstreifen von etwa 30 Kilometer Breite unmittelbar östlich der Lausitzer Neiße vertrieben. Da die neue polnische Verwaltung zu diesem Zeitpunkt noch keineswegs gefestigt war, konnten im Sommer 1945 noch viele geflohene Schlesier zunächst wieder in ihre Heimat zurückkehren, bevor sie in den Jahren 1946 und 1947 endgültig vertrieben wurden. Rund 1,2 Millionen Deutsche in Oberschlesien und etwa 150.000 in Niederschlesien entgingen der Vertreibung zunächst ganz. Der Grund war im Falle der Oberschlesier die nicht eindeutige nationale Identität (Zweisprachigkeit, „schwebendes Volkstum“), im Falle der nicht vertriebenen Niederschlesier ihre Nützlichkeit als Facharbeiter, insbesondere im Bergbau um die Städte Waldenburg und Neurode. Die weitaus meisten dieser deutschen Niederschlesier siedelten in den Jahren 1958 bis 1960 in die Bundesrepublik Deutschland aus, zum kleineren Teil in die DDR. Laut der Volkszählung 2002 leben in Schlesien 140.895 Deutsche (1,61 % der Gesamtbevölkerung Schlesiens), davon in der Woiwodschaft Niederschlesien 2.158/0,074 %, in der Woiwodschaft Oppeln 106.855/10,033 % und in der Woiwodschaft Schlesien 31.882/0,672 %.

Von den nicht vertriebenen Oberschlesiern sind die meisten ab etwa Mitte der 1970er-Jahre aus wirtschaftlichen und politischen Gründen in die Bundesrepublik ausgewandert oder – wie es vor allem seit der Mitte der 1980er der Fall war – illegal mit einem Touristenvisum in die Bundesrepublik gekommen, wo sie einen Vertriebenen-Status und somit u. a. das Recht auf eine Entschädigung für das in Schlesien zurückgelassene Eigentum erhielten, wenn andere Bedingungen erfüllt waren, z. B. kein Erhalt oder Verkauf des Eigentums möglich usw. Der Höhepunkt der Aussiedlungs- beziehungsweise Ausreisewelle von Deutsch-Polen war Anfang 1990, ungeachtet oder gerade wegen der Anerkennung der deutschen Minderheit in Polen. Das Eigentum der geflohenen und vertriebenen Deutschen wurde im Jahre 1946 durch zwei polnische Dekrete als „verlassenes bzw. herrenloses Gut“ entschädigungslos konfisziert. Die späteren deutsch-polnischen Aussiedler aus Schlesien haben hingegen nicht ihr gesamtes Eigentum verloren, einige haben nach 1990 Teile ihres Eigentums in Polen zurückerhalten.

Auf der Konferenz von Jalta im Februar 1945 setzte die Sowjetunion die Abtrennung der bereits 1939 bis 1941 sowjetisch besetzten polnischen Ostgebiete an die Sowjetunion durch, welche nach dem Polnisch-Sowjetischen Krieg 1920–1921, im Ergebnis des Friedens von Riga, Polen einverleibt worden waren. Mit dem polnisch-sowjetischen Geheimvertrag vom 27. Juli 1944 hatte die sowjetische Regierung anerkannt, dass „die Grenze zwischen Polen und Deutschland auf einer Linie westlich von Swinemünde zur Oder, wobei Stettin auf polnischer Seite bleibt, weiter den Lauf der Oder aufwärts zur Mündung der Neiße und von hier an der Neiße bis zur tschechoslowakischen Grenze festgelegt werden soll“; auch der zweite Grenzvertrag vom 16. August 1945 mit der Regierung der nationalen Einheit enthielt diese Festlegung. Eine verbreitete Annahme lautet, die Übergabe der Ostgebiete des Deutschen Reiches an Polen sei von Anfang an als ein Ausgleich für den Verlust im Osten gedacht gewesen. Doch diese Erklärung wurde erst später Teil der sowjetischen Begründung.

 

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